Edris Korki – Copywriting
Klingenhöhe 6
97422 Schweinfurt
Deutschland

nachfolgend: „Anbieter“
Allgemeiner Teil
Geltungsbereich und Gegenstand
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Verträge, die zwischen dem Anbieter und seinen Kunden geschlossen werden.
Abweichende Bedingungen des Kunden finden keine Anwendung, es sei denn, sie wurden vom Anbieter ausdrĂĽcklich schriftlich anerkannt.
Der Anbieter richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB. Vertragsabschlüsse mit Verbrauchern oder Privatpersonen sind ausgeschlossen.
Zum Leistungsumfang des Anbieters gehört insbesondere – aber nicht ausschließlich – die Konzeption und Erstellung von Webseiten. Die genauen Leistungen werden im individuell geschlossenen Vertrag zwischen Anbieter und Kunde festgelegt.
Der Anbieter ist berechtigt, Leistungen ganz oder teilweise durch Subunternehmer ausfĂĽhren zu lassen. Diese Subunternehmer dĂĽrfen ebenfalls weitere Subunternehmer beauftragen. Der Anbieter bleibt in jedem Fall alleiniger Vertragspartner des Kunden.

Vertragsschluss
Zur Inanspruchnahme von Leistungen stellt der Kunde zunächst eine Anfrage an den Anbieter – idealerweise mit einer präzisen Beschreibung der gewünschten Leistungen. Diese Anfrage stellt eine Einladung zur Abgabe eines Angebots dar.
Auf Basis der Kundenwünsche prüft der Anbieter, ob diese vollständig, verständlich, umsetzbar, widerspruchsfrei und für die gewünschte Umsetzung geeignet sind. Eine rechtliche Prüfung erfolgt dabei nicht.
AnschlieĂźend unterbreitet der Anbieter dem Kunden ein Angebot. Der Vertrag kommt zustande, sobald der Kunde dieses Angebot ausdrĂĽcklich annimmt.
Enthält das Angebot des Anbieters Entwürfe, Designs, Muster oder gestalterische Vorschläge und kommt kein Vertrag zustande, hat der Kunde keinerlei Anspruch auf Herausgabe dieser Inhalte oder zugehöriger Dateien (z. B. Quellcodes, Kopien etc.). In diesem Fall verpflichtet sich der Kunde, sämtliche entsprechenden Unterlagen und Kopien zu löschen, zu vernichten oder an den Anbieter zurückzugeben.

Mitwirkungspflichten des Kunden
Der Kunde ist verpflichtet, alle zur Auftragsdurchführung erforderlichen Informationen, Daten (z. B. für das Impressum), Inhalte (Texte, Bilder, Layouts, Grafiken etc.) sowie notwendige Zugänge vollständig, rechtzeitig und korrekt bereitzustellen.
Die Verantwortung für die Beschaffung des Materials zur inhaltlichen Gestaltung der Webseite oder sonstiger Werke (z. B. Texte, Grafiken) liegt grundsätzlich beim Kunden, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
Erfolgt die Bereitstellung des Materials nicht oder nicht fristgerecht und werden vom Kunden auch keine konkreten Vorgaben gemacht, ist der Anbieter berechtigt, nach eigenem Ermessen – unter Berücksichtigung urheberrechtlicher Vorgaben – Bildmaterial von gängigen Stockfoto-Anbietern zu verwenden oder entsprechende Bereiche mit Platzhaltern zu versehen.
Erbringt der Kunde notwendige Mit- oder Zuarbeiten verspätet, haftet der Anbieter nicht für hieraus resultierende Verzögerungen im Projektablauf.
Stellt der Kunde dem Anbieter Inhalte wie Texte, Bilder oder sonstige Werke zur Verfügung, trägt er die alleinige Verantwortung dafür, dass diese keine Rechte Dritter (z. B. Urheber-, Marken- oder Persönlichkeitsrechte) verletzen.
Der Anbieter darf dem Kunden aus rechtlichen Gründen keine Rechtsberatung anbieten. Insbesondere ist der Anbieter nicht verpflichtet und auch nicht befugt, das Geschäftsmodell oder die durch den Kunden bereitgestellten Inhalte (z. B. Texte, Bilder, Layouts, Grafiken) auf ihre rechtliche Zulässigkeit hin zu prüfen. Der Anbieter führt auch keine Marken- oder Schutzrechtsrecherchen durch. Gibt der Kunde konkrete Anweisungen zur Gestaltung des Werks, trägt er hierfür selbst die Verantwortung.
Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht nach, ist der Anbieter berechtigt, den dadurch entstehenden Mehraufwand – etwa für die Recherche und den Erwerb von Stockmaterial – gesondert in Rechnung zu stellen.

Abnahme
Der Anbieter ist berechtigt, die Abnahme von Werkleistungen in Textform zu verlangen. Der Kunde ist zur schriftlichen Abnahme verpflichtet, sofern der Anbieter ihn dazu auffordert. Die gesetzlichen Regelungen zur Abnahme gemäß Bürgerlichem Gesetzbuch bleiben davon unberührt.
Die Parteien vereinbaren eine Abnahmefrist gemäß § 640 Abs. 2 Satz 1 BGB von zwei Wochen ab Mitteilung über die Fertigstellung des Werks. Sollte im Einzelfall eine längere Frist erforderlich sein, wird der Anbieter den Kunden darüber gesondert informieren.
Erfolgt innerhalb dieser Frist weder eine Abnahme noch eine berechtigte Mängelrüge durch den Kunden, gilt das Werk als abgenommen.
VergĂĽtung und Umsatzsteuer
Alle im Rahmen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen genannten Vergütungen und Angebotspreise verstehen sich – sofern nicht ausdrücklich anders angegeben – als Nettobeträge. Die gesetzliche Umsatzsteuer wird zusätzlich in der jeweils gültigen Höhe ausgewiesen und erhoben.
Auch sämtliche Rechnungen des Anbieters erfolgen netto, zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
Die Vergütung für die Leistungen des Anbieters wird individuell zwischen Anbieter und Kunde vereinbart und richtet sich grundsätzlich nach dem jeweils unterbreiteten Angebot.
Der Anbieter behält sich das Recht vor, seine Preise regelmäßig anzupassen, sofern sich seine eigenen Kosten für die Leistungserbringung erhöhen. Kunden mit bestehenden Verträgen werden über eine beabsichtigte Preisanpassung mindestens einen Monat vor deren Inkrafttreten per E-Mail informiert.
Widerspricht der Kunde der Preisanpassung nicht innerhalb der in der Mitteilung gesetzten Frist, gilt dies als Zustimmung zur Preisänderung. In der Mitteilung wird der Anbieter den Kunden ausdrücklich auf die Frist sowie die Folgen eines unterlassenen Widerspruchs hinweisen. Erfolgt ein Widerspruch, endet das Vertragsverhältnis automatisch mit dem Zeitpunkt, zu dem die Preisänderung wirksam geworden wäre. Eine außerordentliche Kündigung durch den Anbieter ist in diesem Fall möglich.

Zahlungsverzug und Leistungsverweigerung
Gerät der Kunde mit einer fälligen Zahlung in Verzug, ist der Anbieter berechtigt, sämtliche weiteren Leistungen vorübergehend einzustellen, bis der vollständige Ausgleich der offenen Forderung erfolgt ist.
Dies kann insbesondere folgende MaĂźnahmen umfassen:
Deaktivierung oder Einschränkung veröffentlichter Webseiten,
Pausierung laufender Werbekampagnen,
Unterbrechung sonstiger vertraglich vereinbarter Leistungen.
Die gesetzlichen Rechte des Anbieters bleiben hiervon unberĂĽhrt.
Nach Begleichung der offenen Beträge wird die Leistungserbringung fortgesetzt. Für durch den Zahlungsverzug entstandene Verzögerungen übernimmt der Anbieter keine Haftung.

Vertragsdauer, KĂĽndigung und Beendigung
Vertragslaufzeit bei laufenden Geschäftsverhältnissen
Sofern nicht anders individuell vereinbart, beträgt die Mindestlaufzeit für fortlaufende Leistungen – etwa bei Wartungsverträgen oder fortlaufender Marketingbetreuung – zwölf Monate.
Bei einer vereinbarten Laufzeit von 3 Monaten beträgt die Kündigungsfrist 1 Monat zum Laufzeitende. Erfolgt keine fristgerechte Kündigung, verlängert sich der Vertrag automatisch um weitere 3 Monate.
Bei einer vereinbarten Laufzeit von 6, 12, 24 Monaten oder mehr beträgt die Kündigungsfrist 3 Monate zum Laufzeitende. Erfolgt keine fristgerechte Kündigung, verlängert sich der Vertrag jeweils um die ursprünglich vereinbarte Laufzeit.
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt davon unberührt. Ein solcher Grund liegt insbesondere dann vor, wenn eine Partei trotz schriftlicher Abmahnung wiederholt gegen zentrale Vertragspflichten verstößt oder zahlungsunfähig wird.
Möchte der Kunde vorzeitig vom Vertrag zurücktreten, ihn kündigen oder den Vertrag nicht weiter fortführen, obwohl dies vertraglich vorgesehen ist, verpflichtet er sich zur Zahlung von 70 % der noch ausstehenden Gesamtvergütung. Diese Pauschale deckt entgangene Erlöse, bereits aufgewendete Ressourcen sowie entstandene Organisationskosten des Anbieters ab. Nach Eingang dieser Zahlung werden sämtliche Leistungen eingestellt.
Nach Ablauf des Vertrags ist der Anbieter nicht mehr verpflichtet, Systeme zu betreiben oder Leistungen fortzufĂĽhren, darunter Hosting-Dienste, Kampagnensteuerung oder technische Betreuung. Alle damit verbundenen Services werden zum Vertragsende deaktiviert.
Der Kunde hat eigenverantwortlich dafür zu sorgen, dass er vor Vertragsende sämtliche benötigten Daten sichert. Eine nachträgliche Datenübertragung oder -migration erfolgt ausschließlich gegen gesondertes Entgelt.

Abbruch von Einzelprojekten (z. B. Webdesign-Aufträge, Copywriting-Projekten usw.)
Bei einseitiger Vertragskündigung durch den Kunden nach erfolgtem Vertragsschluss ist der Anbieter berechtigt, alle bis dahin erbrachten Leistungen in Rechnung zu stellen. Wurde keine gesonderte Regelung im Angebot getroffen, sind mindestens 50 % des vereinbarten Auftragswerts als pauschaler Schadenersatz zu zahlen – es sei denn, der Kunde kann nachweisen, dass ein geringerer oder kein Schaden entstanden ist.
Entwürfe, Layouts, Quellcodes und sonstige Werke bleiben im Eigentum des Anbieters, sofern keine abweichende Vereinbarung besteht. Eine Herausgabe erfolgt nur gegen zusätzliche Vergütung.

Kündigung bei Werbekampagnen (z. B. Google Ads, Meta Ads)
Bricht der Kunde eine laufende Werbekampagne vor dem ursprünglich vereinbarten Ende ab, ist der Anbieter berechtigt, sämtliche bis dahin erbrachten Leistungen vollständig abzurechnen.
Werbebudgets, die ĂĽber externe Plattformen wie Google oder Meta abgewickelt werden, unterliegen deren Nutzungs- und Abrechnungsrichtlinien. Eine Erstattung dieser Kosten durch den Anbieter ist ausgeschlossen.
Sofern der Anbieter nicht ausdrĂĽcklich mit der Verwaltung oder Deaktivierung von Werbekonten beauftragt wurde, liegt die Verantwortung fĂĽr KĂĽndigung oder Beendigung der Konten beim Kunden.

Gewährleistung, Haftung und Freistellung
Geringfügige Abweichungen oder unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Geltendmachung von Mängelansprüchen. Die Entscheidung über die Art der Nachbesserung liegt beim Anbieter.
Für Gewährleistungsansprüche gilt eine Verjährungsfrist von zwölf Monaten ab Abnahme – ausgenommen sind Ansprüche aufgrund vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhaltens sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Wird im Rahmen der Mängelbeseitigung eine Ersatzleistung erbracht, beginnt die Verjährung nicht erneut.
Die Haftung des Anbieters ist auf Schäden begrenzt, die auf einer leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten („Kardinalpflichten“) beruhen. In diesen Fällen ist die Haftung auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden beschränkt.
Bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder gesetzlich nicht abdingbarer Haftung – insbesondere bei Garantieübernahme oder Personenschäden – bleibt die Haftung uneingeschränkt bestehen. Gleiches gilt für etwaige Pflichtverletzungen durch gesetzliche Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.
Der Kunde verpflichtet sich, den Anbieter von allen AnsprĂĽchen Dritter freizustellen, die aufgrund eines schuldhaften Verhaltens des Kunden gegen geltendes Recht oder gegen diese AGB gegenĂĽber dem Anbieter geltend gemacht werden.
Webseitendienstleistungen
Konzeption und Entwicklung von Webseiten
Verträge zwischen dem Anbieter und dem Kunden zur Erstellung von Internetauftritten betreffen in der Regel die Neuentwicklung oder funktionale Erweiterung bestehender Seiten (z. B. durch API-Anbindungen). Solche Aufträge sind als Werkverträge gemäß §§ 631 ff. BGB einzuordnen.
Soweit keine abweichenden Absprachen getroffen wurden, erfolgt die Auslieferung der Webseiten im responsive Design, optimiert für Mobilgeräte sowie die jeweils zwei neuesten Versionen gängiger Browser.
Rechtsrecherchen, der Erwerb von Drittanbieter-Tools (wie z. B. Trackinglösungen), Sicherheitszertifikate (SSL/TLS) oder die Herausgabe von Quellcodes, Entwicklerversionen oder ergänzender technischer Dokumentation gehören nicht zum Standardleistungsumfang. Sie werden nur auf ausdrückliche vertragliche Vereinbarung hin erbracht.
Nach Abschluss der Entwicklungsarbeiten fordert der Anbieter den Kunden zur Abnahme auf. Ohne separate Wartungs- oder Pflegevereinbarungen obliegt dem Kunden im Anschluss die alleinige Verantwortung für die Aktualität und technische Betriebsfähigkeit der Seite. Der Anbieter übernimmt keine Haftung für Sicherheitsrisiken, die durch veraltete Drittsoftware oder ungeschützte Systeme entstehen.
Accounts bei Drittanbietern / Tools
Der Anbieter ist berechtigt, für die Umsetzung der Website im Namen des Kunden Accounts bei Drittanbietern (z. B. WordPress, Onepage o. Ä.) zu erstellen. Die Website wird auf diesen Accounts eingerichtet, sofern nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde, dass der Anbieter eigene Systeme oder Lizenzen verwendet. Der Kunde trägt die Kosten für alle eingesetzten Tools und Drittanbieter-Services, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.
Während der Projektlaufzeit hat ausschließlich der Anbieter Zugriff auf den erstellten Account. Der Kunde erhält während der Erstellung und Bearbeitung der Website keinen Zugang zu diesem Account und ist nicht berechtigt, Änderungen vorzunehmen. Alle Anpassungen erfolgen ausschließlich durch den Anbieter.
Es ist dem Kunden untersagt, eigenständig Änderungen vorzunehmen oder sich während der Projektlaufzeit Zugang zum Tool-Anbieter zu verschaffen. Sollte der Kunde dennoch den Toolanbieter kontaktieren (z. B. über seine eigene E-Mail-Adresse, unter der der Account angelegt wurde) und eigenständig Änderungen an der Website vornehmen oder diese ganz oder teilweise löschen, handelt er auf eigenes Risiko. In diesem Fall haftet der Anbieter nicht für etwaige Schäden oder Datenverluste.
Für alle bis dahin erbrachten Leistungen ist der Kunde in diesem Fall dennoch zur vollständigen Zahlung verpflichtet. Die weitere Zusammenarbeit richtet sich nach den vertraglich getroffenen Vereinbarungen.
Sofern eine Betreuung oder Pflege der Website vereinbart wurde, hat der Kunde auch nach Fertigstellung keinen Zugriff auf den Account, da der Anbieter fĂĽr die Verwaltung und Sicherheit verantwortlich bleibt.
Nach Abschluss der Betreuung (sofern vereinbart) erhält der Kunde die vollständigen Zugangsdaten zum verwendeten Tool (z. B. WordPress/Onepage). Ab diesem Zeitpunkt liegt die alleinige Verantwortung für Inhalte, Änderungen und Sicherung der Website beim Kunden. Der Anbieter übernimmt keine Haftung, wenn der Kunde eigenständig Änderungen vornimmt oder Inhalte ganz oder teilweise löscht – auch nicht im Falle einer versehentlichen Löschung.
Rechtstexte (Impressum und Datenschutz)
Wird dies vertraglich vereinbart, erstellt der Anbieter für den Kunden ein Impressum sowie eine Datenschutzerklärung unter Zuhilfenahme automatisierter Generatoren. Der Anbieter übernimmt dabei keine Verantwortung für die rechtliche Korrektheit der Inhalte – diese ist vom Kunden zu prüfen oder juristisch prüfen zu lassen.
Der Kunde ist verpflichtet, alle relevanten Angaben (z. B. zu berufsrechtlichen Besonderheiten, Unternehmensform oder Kontaktinformationen) rechtzeitig und vollständig bereitzustellen. Er trägt ebenfalls die Verantwortung für nachträgliche Änderungen oder Erweiterungen und hat den Anbieter hierüber umgehend zu informieren.
Eine spätere Aktualisierung der Rechtstexte durch den Anbieter erfolgt nur auf gesonderte Beauftragung, sofern dies nicht im Rahmen eines ergänzenden Wartungsvertrages geregelt wurde.

Domainmanagement
Im Zuge der Webseitenprojekte kann der Anbieter – optional – die Vermittlung einer Domainregistrierung übernehmen. Die konkrete Ausgestaltung wird individuell vereinbart.
Der Vertrag ĂĽber die Registrierung selbst kommt direkt zwischen dem Kunden und der jeweiligen Vergabestelle oder einem Registrar zustande. Der Anbieter agiert in diesem Fall ausschlieĂźlich vermittelnd und hat keinen Einfluss auf die Zuteilung der gewĂĽnschten Adresse.
Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass durch die gewählte Domain keine Rechte Dritter verletzt werden. Eine rechtliche Prüfung durch den Anbieter erfolgt nicht. Für die Registrierung gelten ergänzend die Bestimmungen der jeweiligen Vergabestellen. Auf Besonderheiten wird der Anbieter den Kunden hinweisen, sofern ihm diese bekannt sind.

Pflege und Instandhaltung von Webseiten
Nach erfolgreicher Fertigstellung kann der Anbieter dem Kunden Wartungsleistungen anbieten, die sich sowohl auf durch ihn entwickelte als auch auf externe Webseiten beziehen können. Ein Anspruch auf ein Wartungsangebot besteht nicht; umgekehrt ist der Kunde nicht verpflichtet, eine solche Leistung in Anspruch zu nehmen.
Inhalt eines Wartungsvertrags ist in der Regel die Fehlerbeseitigung sowie die Anpassung der Seite an aktuelle Versionen gängiger Browser. Weitere Details (z. B. regelmäßige Checks) sind gesondert zu regeln.
Voraussetzung für die Wartung ist die Kompatibilität der Webseite mit den Systemen und Standards des Anbieters. Diese kann beeinträchtigt sein, wenn der Kunde veraltete Software nutzt oder selbst Änderungen vornimmt. In solchen Fällen muss der Kunde entweder selbst für die technische Kompatibilität sorgen oder den Anbieter mit der Anpassung beauftragen.
Der Anbieter haftet nicht für Funktionsstörungen oder Inkompatibilitäten, die außerhalb seines Einflussbereichs liegen – etwa durch unautorisierte Eingriffe des Kunden. Die Wartung umfasst ausschließlich technische Aspekte und keine redaktionellen oder juristischen Aktualisierungen, es sei denn, dies wurde ausdrücklich vereinbart.

Eigene Änderungen durch den Kunden
Verändert der Kunde nach Projektabnahme eigenständig Inhalte, Systeme oder Konfigurationen – sei es bewusst oder unabsichtlich – und führt dies zu technischen Problemen, Funktionseinbußen oder negativen Auswirkungen auf das Nutzererlebnis oder die Sichtbarkeit der Seite, so liegt die Verantwortung hierfür allein beim Kunden.
Der Anbieter ist in diesem Fall berechtigt, notwendige Korrekturmaßnahmen und Wiederherstellungsarbeiten nach Aufwand abzurechnen. Der Kunde hat den Anbieter über etwaige Änderungen oder Probleme unverzüglich in Kenntnis zu setzen.
Marketing- und Content-Dienstleistungen
Suchmaschinenoptimierung (SEO)
Soweit zwischen dem Anbieter und dem Kunden SEO-Leistungen vereinbart werden, verpflichtet sich der Anbieter zur Durchführung von Maßnahmen, die erfahrungsgemäß eine Verbesserung des organischen Suchmaschinenrankings bewirken können oder ausdrücklich vom Kunden angefordert wurden. Diese Leistungen stellen Dienstleistungen im Sinne der §§ 611 ff. BGB dar.
Ein konkretes Ranking-Ergebnis oder messbarer Erfolg wird – sofern nicht ausdrücklich vereinbart – nicht geschuldet.

Suchmaschinenwerbung (SEA)
Wird der Anbieter mit der Planung und Umsetzung von SEA-Kampagnen beauftragt, umfasst seine Leistung insbesondere die Empfehlung geeigneter Keywords sowie – nach Freigabe durch den Kunden – die Schaltung entsprechender Anzeigen. Auch hierbei handelt es sich um eine Dienstleistung im Sinne der §§ 611 ff. BGB; ein konkreter wirtschaftlicher Erfolg, wie z. B. bestimmte Umsatzzahlen oder Klickzahlen, ist nicht Gegenstand der Leistungspflicht, sofern keine anderslautende Vereinbarung getroffen wurde.
Neben dem vereinbarten Honorar hat der Anbieter Anspruch auf Ersatz sämtlicher Kosten, die im Rahmen der Anzeigenschaltung entstehen (z. B. Mediabudget für Google Ads o. ä.).
Die Auswahl und rechtliche Zulässigkeit der gebuchten Keywords liegt in der alleinigen Verantwortung des Kunden. Der Anbieter nimmt keine rechtliche Prüfung – etwa auf markenrechtliche Risiken – vor.

Social Media Marketing
Beinhaltet der Vertrag die technische Unterstützung bei der Einrichtung oder Pflege von Social-Media-Präsenzen, umfasst die Leistung des Anbieters ausschließlich das Anlegen der Profile sowie das Einstellen der vom Kunden bereitgestellten Inhalte.
Soweit vereinbart, erstellt der Anbieter außerdem bezahlte Werbeanzeigen über die Systeme der jeweiligen Plattform (z. B. Meta Ads). Diese werden auf Grundlage der Kundenwünsche erstellt, wobei keine konkreten Ergebnisse garantiert werden.
Die Auswahl und rechtliche Konformität der Inhalte (Bilder, Videos, Texte, Impressum etc.) obliegt vollständig dem Kunden. Der Anbieter prüft diese nicht rechtlich. Sollte er jedoch Kenntnis von potenziell rechtswidrigen Inhalten erhalten, kann er die Veröffentlichung ablehnen.
Wird ein sog. Ghost Posting vereinbart – also das Posten im Namen des Kunden – erfolgt dies ohne Verpflichtung zur Reaktion auf Kommentare oder zur Überwachung der Plattform. Der Kunde bleibt rechtlich verantwortlich im Sinne des § 10 TMG und gilt als alleiniger Diensteanbieter.
Der Anbieter agiert im Rahmen der Social-Media-Betreuung als Auftragsverarbeiter gemäß Art. 28 DSGVO.

Copywriting-Dienstleistungen (Werbetexte)
Vereinbaren der Anbieter und der Kunde die Erbringung von Copywriting-Dienstleistungen (Werbetexte), schuldet der Anbieter ausschließlich die Erstellung von Texten nach den inhaltlichen und stilistischen Vorgaben des Kunden. Die Dienstleistung umfasst insbesondere die Texterstellung für Webseiten, Social-Media-Beiträge, Newsletter, Produktbeschreibungen, Werbeanzeigen oder ähnliche Marketingzwecke.
Es handelt sich um eine Dienstleistung im Sinne der §§ 611 ff. BGB. Ein bestimmter werblicher Erfolg (z. B. Conversions, Klickzahlen, Ranking oder Absatzsteigerung) ist nicht geschuldet, es sei denn, dies wurde ausdrücklich individualvertraglich vereinbart.
Die Abrechnung und Dauer der Beauftragung richten sich nach dem jeweiligen Angebot. Soweit nicht anders vereinbart, steht dem Kunden das Recht auf zwei Korrekturrunden zu. Weitere Änderungswünsche sind vom Kunden gesondert zu vergüten.
Der Anbieter wird die zur Verfügung gestellten Inhalte und Informationen nicht auf ihre inhaltliche, rechtliche oder wettbewerbsrechtliche Zulässigkeit prüfen. Die Verantwortung für die rechtliche Unbedenklichkeit, insbesondere im Hinblick auf Urheber-, Marken-, Wettbewerbs- oder Persönlichkeitsrechte, liegt allein beim Kunden.
Die Nutzungsrechte an den Texten gehen erst nach vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung auf den Kunden über. Eine Weitergabe oder Bearbeitung der Texte durch Dritte bedarf einer vorherigen Zustimmung des Anbieters, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart.

Content-Erstellung und Pressearbeit
Beauftragt der Kunde den Anbieter mit der Erstellung von Content (z. B. redaktionellen Inhalten oder Pressemitteilungen), erfolgt die Umsetzung auf Grundlage der abgestimmten Inhalte, Formate und Zielgruppen.
Nach Fertigstellung der Texte werden diese dem Kunden zur Prüfung übermittelt. Der Kunde hat Anspruch auf maximal zwei Korrekturschleifen. Weitere Änderungen bedürfen einer separaten Beauftragung und sind kostenpflichtig.
Erfolgt die Freigabe durch den Kunden, gilt der Text als abgenommen. Nachträgliche Reklamationen bezüglich Stil, Inhalt oder Form sind nur im Rahmen technischer Mängel und nur unter den Bedingungen der Rubrik „Haftung und Gewährleistung“ möglich.
Soll der Anbieter die Veröffentlichung in Medien (z. B. PR-Portale, Printmedien, Fachzeitschriften) übernehmen, erfolgt dies ausschließlich für durch den Kunden freigegebene Texte.

Nutzung externer Plattformen und Tools
FĂĽr die Umsetzung bestimmter Leistungen kann der Anbieter Drittplattformen oder externe Tools einsetzen, etwa Werbeplattformen wie Google Ads, Social-Media-Systeme, Hostingdienste oder Webanalyse-Software.
Der Anbieter übernimmt keine Haftung für Einschränkungen, Ausfälle oder Änderungen, die auf Entscheidungen, technische Probleme oder Richtlinienanpassungen dieser Drittanbieter zurückzuführen sind. Anpassungsaufwände infolge solcher Änderungen sind nicht in der Standardleistung enthalten und müssen separat beauftragt werden.

Beratung und Consulting
Allgemeine Beratungsleistungen
Soweit zwischen dem Anbieter und dem Kunden Beratungsleistungen vereinbart werden, besteht die geschuldete Leistung in der sachgerechten Bewertung des jeweiligen Beratungsgegenstandes nach bestem Wissen und Gewissen. Es handelt sich hierbei um Dienstleistungen im Sinne der §§ 611 ff. BGB.
Ein konkreter Erfolg oder ein bestimmtes Ergebnis ist – vorbehaltlich abweichender Vereinbarungen – nicht geschuldet. Eine rechtliche Beratung ist ausdrücklich nicht Gegenstand des Vertragsverhältnisses und wird vom Anbieter nicht erbracht.

UX- / UI-Beratung
Wird der Anbieter mit der Beratung im Bereich User Experience (UX) oder User Interface (UI) beauftragt, schuldet er ausschließlich eine fachliche Analyse der bestehenden Nutzerführung bzw. Oberflächengestaltung von Web- oder Mobile-Anwendungen des Kunden sowie die Abgabe von Empfehlungen zur Optimierung.
Auch diese Leistungen sind als Dienstleistungen im Sinne der §§ 611 ff. BGB einzuordnen. Ein bestimmter Erfolg – wie etwa eine erhöhte Conversion Rate oder Verweildauer – ist nicht Vertragsgegenstand, sofern dies nicht ausdrücklich zwischen den Parteien vereinbart wurde.
Die Laufzeit der Beratung sowie die VergĂĽtung richten sich nach den Konditionen des jeweiligen Angebots.

Marktbeobachtung
Sofern der Anbieter mit der Durchführung von Marktbeobachtungen oder Wettbewerbsanalysen beauftragt wird, schuldet er ausschließlich die Umsetzung der im Vorfeld vereinbarten Beobachtungs- und Analysemaßnahmen. Auch hierbei handelt es sich um Dienstleistungen im Sinne der §§ 611 ff. BGB.
Ein wirtschaftlicher Erfolg – etwa eine Absatzsteigerung – kann auf Grundlage der Marktbeobachtung nicht garantiert werden, es sei denn, dies wurde ausdrücklich schriftlich vereinbart.
Abrechnungsmodalitäten und Leistungsdauer ergeben sich aus dem zugrunde liegenden Angebot.

Gestaltung und Design
Logogestaltung und -Konzeption
Die Erstellung eines Logos erfolgt auf Grundlage einer individuellen Vereinbarung zwischen Anbieter und Kunde. Zu Beginn übermittelt der Kunde eine möglichst präzise Beschreibung seiner gestalterischen Vorstellungen. Diese Beschreibung gilt als Aufforderung zur Angebotsabgabe durch den Anbieter.
Nach Prüfung der Kundenvorgaben hinsichtlich Umsetzbarkeit, Klarheit, technischer Machbarkeit und gestalterischer Stimmigkeit – nicht jedoch im Hinblick auf rechtliche Aspekte wie Markenschutz oder Rechte Dritter – unterbreitet der Anbieter ein konkretes Angebot. Ein Vertrag zwischen den Parteien kommt erst mit der schriftlichen Annahme dieses Angebots durch den Kunden zustande.
Eine rechtliche Bewertung der EntwĂĽrfe, insbesondere in Bezug auf Marken-, Urheber- oder Wettbewerbsrecht, ist nicht Bestandteil der Leistung und obliegt allein dem Kunden.
Der Kunde verpflichtet sich, alle für die Umsetzung notwendigen Informationen (z. B. Farbdefinitionen, Schriften, Stilvorgaben) vor Projektbeginn vollständig bereitzustellen. Verzögerungen oder Mehraufwände, die durch unvollständige oder verspätete Angaben entstehen, kann der Anbieter gesondert in Rechnung stellen.
Sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde, sind zwei Korrekturrunden im Angebot enthalten. Weitere Änderungswünsche nach diesen zwei Runden gelten als Zusatzleistungen und werden gesondert berechnet. Nach Abschluss der zweiten Überarbeitungsphase sind Reklamationen – insbesondere bezüglich der künstlerischen Gestaltung – ausgeschlossen.
Die während des Entwurfsprozesses übermittelten Vorschläge dürfen ohne ausdrückliche Genehmigung des Anbieters weder verwendet noch kopiert oder an Dritte weitergereicht werden – weder im Original noch in abgewandelter Form.
Nach Fertigstellung des finalen Logos stellt der Anbieter dem Kunden die Dateien in einem branchenĂĽblichen Format zur VerfĂĽgung und fordert zur Abnahme auf. Falls nicht anders geregelt, kann der Anbieter verlangen, dass ein angemessener Urhebervermerk am erstellten Werk angebracht wird.
Die VergĂĽtung fĂĽr die Designleistung richtet sich nach individueller Absprache und wird gesondert vertraglich festgelegt.
Der Kunde erhält nach vollständiger Zahlung die für den vereinbarten Nutzungszweck erforderlichen Rechte am Logo. Eine Weitergabe dieser Nutzungsrechte an Dritte ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Anbieters zulässig.

Schlussbestimmungen
1. Rechteeinräumung / Eigenwerbung
Nach vollständiger Zahlung durch den Kunden räumt der Anbieter diesem an den erbrachten Arbeitsergebnissen grundsätzlich ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht ein, soweit nichts Abweichendes individualvertraglich geregelt wurde. Eine weitergehende Nutzung, insbesondere eine Bearbeitung, Vervielfältigung oder Weitergabe an Dritte, bedarf einer gesonderten Vereinbarung.
Sofern nicht ausdrücklich abweichend geregelt, gestattet der Kunde dem Anbieter, das Projekt (z. B. Webdesign, Printprodukte, Logos etc.) in geeigneter Weise zur Eigenwerbung (z. B. Portfolio, Referenzen auf der Website oder in Präsentationen) zu verwenden. Der Anbieter ist zudem berechtigt, in diesem Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung zum Kunden zu werben und sich als Urheber zu benennen. Dem Kunden entstehen daraus keine Vergütungsansprüche.
2. Referenzvermerk und Backlink
Der Anbieter ist berechtigt, auf der vom Anbieter erstellten Website des Kunden einen dezenten Urheberhinweis, bestehend aus einem Logo und einem kurzen Text inkl. Backlink zur Website des Anbieters, im Footer zu platzieren.
Der Kunde darf diesen Hinweis ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Anbieters weder entfernen noch verändern oder in seiner Sichtbarkeit technisch einschränken.
WĂĽnscht der Kunde die Entfernung des Hinweises, kann dies gegen Zahlung einer gesondert zu vereinbarenden VergĂĽtung erfolgen.
3. Vertraulichkeit
Der Anbieter verpflichtet sich zur strikten Vertraulichkeit hinsichtlich sämtlicher ihm im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt gewordener Informationen, insbesondere solcher technischer, wirtschaftlicher oder kreativer Art. Dies umfasst u. a. Druckunterlagen, Layouts, audiovisuelle Inhalte, Präsentationen, Zahlenmaterialien und sonstige Unterlagen, die urheberrechtlich oder geschäftlich sensibel sind.
Diese Verpflichtung gilt sowohl während der Vertragslaufzeit als auch unbegrenzt darüber hinaus. Der Anbieter stellt sicher, dass auch seine Mitarbeiter, Subunternehmer oder Dritte, die Zugang zu solchen vertraulichen Informationen erhalten, entsprechend zur Verschwiegenheit verpflichtet werden.
4. Sonstige Bestimmungen
Auf die Vertragsverhältnisse zwischen Anbieter und Kunde findet ausschließlich das materielle Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung.
Sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis der Sitz des Anbieters. Zwingende gesetzliche Regelungen über ausschließliche Gerichtsstände bleiben unberührt.
Der Anbieter ist berechtigt, diese AGB aus sachlich gerechtfertigten Gründen (z. B. Änderungen der Rechtslage, höchstrichterlicher Rechtsprechung, Marktbedingungen oder Geschäftsstrategie) unter Wahrung einer angemessenen Frist anzupassen.
Kunden mit laufenden Verträgen werden spätestens zwei Wochen vor Inkrafttreten der geänderten AGB per E-Mail informiert.
Widerspricht der Kunde nicht innerhalb der in der Mitteilung gesetzten Frist, gilt die Änderung als angenommen. In der Änderungsmitteilung wird ausdrücklich auf diese Frist und die Folgen eines unterbliebenen Widerspruchs hingewiesen.
Im Falle eines fristgerechten Widerspruchs behält sich der Anbieter das Recht vor, das Vertragsverhältnis zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderungen außerordentlich zu kündigen.

Stand: Juni 2025